Wissenswertes rund um die Trauung

 

 

Sie haben sich entschieden zu heiraten und wünschen eine kirchliche Trauung?
Wir gratulieren Ihnen und begleiten Sie gerne. Die kirchliche Trauung ist eine gottesdienstliche Handlung. Den Eheleuten wird bezeugt, dass der Ehestand von Gott gestiftet ist und der Ehebund nach seinem Willen nur durch den Tod gelöst werden soll. Mann und Frau geloben, einander zu lieben und zu ehren. Den Eheleuten wird der Segen Gottes zugesprochen.

Wann sollte man die Trauung anmelden?
Sie sollten Ihre kirchliche Trauung rechtzeitig, d.h. wenn Sie die Termine des weiteren Festes planen, bei Ihrer zuständigen Pfarrerin oder Ihrem zuständigen Pfarrer anmelden. Den Tag der Trauung bestimmen Sie.

Wie bereitet man sich auf die Trauung vor?
Vor jeder Trauung findet ein Traugespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer statt,  die oder der die Trauung durchführt. Dabei geht es neben den Vorbereitungen für den Gottesdienst auch um das Verständnis der christlichen Ehe.

Was ist die Voraussetzung für eine kirchliche Trauung?
Voraussetzung dafür, dass Sie kirchlich getraut werden können, ist die standes-amtliche Eheschließung.
Bitte bringen Sie das Stammbuch entweder zu dem Vorbereitungsgespräch mit oder reichen es kurz vor Ihrer kirchlichen Trauung nach. Weitere Voraussetzung für kirchliche Trauung ist, dass beide Ehepartner einer christlichen Kirche angehören. Ist dies nicht der Fall, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine gottesdienstliche Feier stattfinden.

Die musikalische Gestaltung?!
In der Kirche liegen in ausreichender Zahl Gesangbücher aus. Sie können jedoch auch ein Gottesdienstblatt selbst gestalten. Ein Organist wird von der Kirchengemeinde, wenn das Brautpaar aus der Traugemeinde kommt, kostenlos zur Verfügung gestellt. Wenn Sie darüber hinaus noch besondere musikalische Wünsche haben (Sologesang, Chor, o.ä.), müssen Sie die anfallenden Kosten für diese Musiker selbst tragen.

Häufige Fragen:
Kann ich mich auch von einem Pfarrer trauen lassen, der nicht in der Gemeinde
seinen Dienst tut?

Soll nicht der Ortspfarrer die Trauung durchführen, sondern ein z.B. befreundeter Pfarrer, so muss der zuständiger Ortpfarrer oder die -pfarrerin ein Einverständnis abgeben (Dimisiorale).

Kann ich auch in einer Kirche heiraten, zu der ich nicht als Gemeindeglied gehöre?
Zuständig für die Trauung ist der Pfarrer oder die Pfarrerin des Pfarrbezirks, zu dem einer der Partner gehört. Die Trauung kann aber auch in einer anderen Kirche statt-finden. In diesem Fall sollte sich das Paar an den Pfarrer, bzw. die Pfarrerin wenden, der an der gewünschten Kirche Dienst tut.


Darf der Ehepartner katholisch sein, wenn ich evangelisch heiraten will?
Ja. Gehört ein Ehepartner zur römisch-katholischen Kirche und ein Ehepartner zur evangelischen, kann eine evangelische Trauung stattfinden. Der römisch-katholische Ehepartner kann sich von seiner Kirche für die
Trauung die Lizenz zum Eingehen einer "Mischehe" und den Dispens von der Formpflicht zur Eheschließung nach katholischen Ritus erteilen lassen. Die Trauung wird dann auch von der katholischen Kirche anerkannt und der Ehepartner behält alle seine Rechte in der katholischen Kirche.


Gibt es eine ökumenische Trauung?
Nein. Es gibt entweder eine katholische mit evangelischen Beistand oder eine evangelische Trauung mit
katholischen Beistand. Die Trauung muss aber kirchenrechtlich bei einer der beiden Konfessionen geschlossen werden. Zur Vorbereitung des Traugottesdienstes muss das Brautpaar mit den Pfarrern beider Konfessionen sprechen. Ein Konfessionswechsel wird von keiner der Konfessionen verlangt.


Können gleichgeschlechtliche Paare, die ihre Partnerschaft haben amtlich registrieren lassen, kirchlich
getraut werden?

Nein. Aus theologischen und kirchenrechtlichen Gründen ist dies in der Evangelischen Kirche noch nicht möglich.

Trausprüche finden sie unter:

www.trauspruch.de


Weiter Informationen:

www.elk-wue.de/glauben/kirchliche-feiern/trauung